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Berlin – Brennende Barrikaden, Plünderungsversuche an Feuerwehrfahrzeugen, Schreckschusspistolen und Böller gegen Einsatzkräfte: „Die Befürchtungen haben sich bestätigt: Rund um den Jahreswechsel gab es erneut zahlreiche Übergriffe auf die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei. Das ist absolut nicht hinnehmbar!“, erklärt Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Er fordert: „Der Staat muss die gesetzlichen Möglichkeiten zu Ermittlung und Bestrafung der Täter voll ausschöpfen und Gewalt gegen Einsatzkräfte rigoros ahnden!“
Das Strafgesetzbuch sieht bei Behinderung durch Gewalt oder deren Androhung die Bestrafung nach § 113 eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Der tätliche Angriff bei einer Diensthandlung wird nach § 114 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Feuerwehrangehörige sind seit der Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2017 bei tätlichem Angriff bzw. die Behinderung ihrer Arbeit gleichgestellt mit Angehörigen der Polizei. Dies gilt auch für Kräfte im Rettungsdiensteinsatz. Der Deutsche Feuerwehrverband hatte sich damals für die Verschärfung der Vorgaben und die Einbeziehung der Kräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stark gemacht.
Banse befürchtet Schwierigkeiten beim Erhalt der Mitgliederzahlen und der Gewinnung neuer Kräfte in Haupt- und Ehrenamt: „Wie soll man jemanden für den Dienst an der Gesellschaft motivieren, wenn sich Teile dieser Gesellschaft gewalttätig dagegenstellen? Alle Menschen müssen es verstehen: Helfende Hände schlägt man nicht, sonst können sie nicht helfen!“ Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes wünscht allen verletzten Einsatzkräften gute und vollständige Genesung.
Karl-Heinz Banse fordert Maßnahmen zur Prävention: „Es muss geprüft werden, ob eine Abschreckung durch Technik wie Dashcams oder Bodycams möglich ist. Hier müssen aber auch die Menschen eingebunden werden, die das dann in der Praxis auch einsetzen sollen, damit es durchführbar ist.“ Zudem verweist Banse auf die Möglichkeit, in besonders gefährdeten Bereichen lokale Böllerverbotszonen zu errichten.
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